KFW 40 PDF Drucken E-Mail

 

Kfw 40 (55) Fördermittel - Das Wichtigste auf einen Blick


Gefördert werden:

  • Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 (55)
  • Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von Passivhäusern
  • Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 60 (70)
  • Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung,
  • Nah-/Fernwärme bei Neubauten


Kreditbetrag

  • KfW-Energiesparhaus 40 (55), Passivhaus, KfW- Energiesparhaus 60 (70): maximal 50.000 Eur je Wohneinheit (ohne Grundstück)
  • Heiztechnik: 100%  der Investitionskosten bzw. maximal 50.000 Eur je Wohneinheit


Kreditlaufzeit

  • Bis zu 10 Jahre mit mindestens einen und maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Bis zu 20 Jahre mit mindestens einen und maximal 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Bis zu 30 Jahre mit mindestens einen und maximal 5 tilgungsfreien Anlaufjahren


Bereitstellungsprovision

  • keine


Tilgung

  • Während der tilgungsfreien Jahre: alleinige Zahlung der anfallenden Kreditzinsen
  • Danach: gleich ohne vierteljährliche Annuitäten
  • Vorzeitige Tilgung ohne Kosten jederzeit ganz oder teilweise möglich


Auszahlung

  • KfW-Energiesparhaus 40 (55) und Passivhaus: 100%
  • KfW-Energiesparhaus 60 (70) und Heizungstechnik: 96%
  • Abrufbar in Teilbeträgen oder vollständig bis 12 Monate nach Darlehenzusage
  • KfW-Energiesparhaus 40 (55) und Passivhaus: Abgerufene Mittel müssen spätestens nach 3 Monaten eingesetzt worden sein


Sicherheiten

  • Form und Umfang werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller/Antragstellerin und Hausbank vereinbart


Antragsweg

  • Antragstellung erfolgt immer über eine Hausbank
  • Wichtig: Zuerst der Antrag, dann die Investition!


Konditionen

  • Fester Zinssatz für 10 Jahre
  • Abrufbar im Internet unter www.kfw-foerderbank.de oder per Fax unter 069 7431-4214
  • Während der Bearbeitungszeit innerhalb der KfW sind keine Zinserhöhung möglich


Ihre Vorteile im Überblick

  • Kredit zu günstigen Konditionen
  • Besonders günstiger Zinssatz für KfW-Energiesparhaus 40 (55) und Passivhaus
  • Sichere Kalkulationsgrundlage durch festen Zinssatz für 10 Jahre
  • Lange Laufzeit
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit
  • Kombinationsmöglichkeit mit anderen KfW-Fördermitteln (z. B. KfW-Wohneigentumsprogramm) sowie mit denen anderer Anbieter
  • Möglichkeit der vorzeitigen Kreditrückzahlung zu jeder Zeit

 

Einfach Logisch: Ökologisch Bauen.

Wer ein Wohngebäude erwirbt oder baut und von Anfang an die ökologische Bilanz im Auge hat, entdeckt gerade in privaten Haushalten unzählige Möglichkeiten, Energie einzusparen. Sie entlasten nicht nur Ihr Budget, sondern gleichzeitig die Umwelt. Denn mit Ihrer monatlichen Heizkostenrechnung reduzieren sich auch die klimaschädlichen Emissionen Ihres Eigenheims. Wobei die KfW Förderbank erst einmal Sie als Investor entlastet – mit den zinsgünstigen Finanzierungsangeboten für Energiespar- und Passivhäuser im Rahmen unseres Programms "Ökologisch Bauen".

Wer und was gefördert wird

Gefördert werden alle Träger und Trägerinnen von Investitionsmaßnahmen für selbst genutzte und vermietete Wohngebäude sowie Contracting- Vorhaben.

 

Finanziert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von:

  • KfW-Energiesparhäusern 40 (55): Der Jahres-Primärenergiebedarf liegt bei höchstens 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche, der spezifische Transmissionswärmeverlust gleichzeitig um 45% unter dem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegebenen Höchstwert.
  • Passivhäusern: Der Jahres- Primärenergiebedarf liegt bei höchstens 40 kWh pro m². Gebäudenutzfläche und der Jahresheizwärmebedarf bei höchstens 15 kWh pro m² Wohnfläche. Voraussetzung ist, dass das Gebäude durch ein Fachunternehmen errichtet wird.
  • KfW-Energiesparhäusern 60 (70): Der Jahres- Primärenergiebedarf liegt bei höchstens 60 kWh pro m² Gebäudenutzfläche, der spezifische Transmissionswärmeverlust gleichzeitig um 30% unter dem in der Energieeinsparverordnung (EnEv) angegebenen Höchstwert.
  • Bei Neubauten wird auch der Einbau von Heizungstechnik auf der Basis von erneuerbaren Energien, der Kraft- Wärme- Kopplung und Nah-/ Fernwärme finanziert.


Ihr Weg zur Förderung

Wenn Investitionen mit Fördermitteln der KfW Förderbank finanziert werden sollen, muss vor Investitionsbeginn ein entsprechender Antrag bei einer (Bau-) Sparkasse, einer Volks- und Raiffeisenbank oder einer Privatbank gestellt werden. Die Wahl dieser Hausbank steht Ihnen dabei frei. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Investitionsmaßnahme bei einer Hausbank stellen.