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Das Thema Energieeinsparung ist gerade bei Immobilien aktueller den je
Für die Beratung bei Neubau und Sanierung haben wir einen qualifizierten Energieberater in unserem Hause. Deshalb sind wir in der Lage Ihnen neben einer fundierten Beratung auch
- Energieausweise auszustellen
- Gebäudegutachten zu erstellen
Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die "Ausweispflicht": Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie "schluckt", können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft.
Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus ist, sollte den Vermieter bzw. Verkäufer nach dem Energieausweis fragen und sich über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren, in das er einziehen will. Miet- und Kaufinteressenten haben nämlich ab dem 1. Januar 2009 bei allen Wohngebäuden das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen, zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung.
Kommen Wohnungs- oder Hausbesitzer ihrer Ausweispflicht nicht nach, drohen sogar Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
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